Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Geltung der AGB’s

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach. Die Leistungen von Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienobjekte sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

§ 1 Begriffsbestimmungen

a) Der Begriff „Ferienobjekt“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezieht sich auf Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach, ein in der Registrierstelle vom Amt Röbel-Müritz, unter der Identifikationsnummer DE311708577, eingetragenes Unternehmen.

b) Der Begriff „Homepage“ bezieht sich auf unsere Webseite seeurlaub-mueritz.de

c) Der Begriff „Dienstleistungen“ bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von Seeurlaub Müritz erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen sowie die Beantwortung von Kundenanfragen über unser Reservierungssystem sowie die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über unseren Channel Manager.

d) Der Begriff „Kunde“ bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.

e) Der Begriff „Kundenkonto“ bezieht sich auf das Konto, das der Kunde auf der Website f

erstellt, um auf entsprechende Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.

f) Der Begriff „Immobilie“ bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen und Mietflächen, die vom Kunden oder einem Kanal eines Dritten angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten werden.

g) Der Begriff „Inhalt“ bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.

h) Der Begriff „Kundeninhalte“ bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite seeurlaub-mueritz.de, per E-Mail info@seeurlaub-mueritz.de, telefonisch über 0171-2211337 oder diverse Buchungsplattformen wie bspw. Booking.com, Fewo-direkt o.ä. Kanäle getätigt werden.

Können wir dem Gast ein Ferienobjekt in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir diesem eine schriftlich Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist seine Buchung rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Anzahlung, erhält die Buchung des Gastes seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietvertrages ist innerhalb von 7 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird  30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz und Abfallentsorgung werden nicht erhoben. Energiekosten werden bei Saunanutzung pauschal abgerechnet.

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung in der Regel ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast, mindestens 7 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um  16:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine späte Abreise wünscht, muß dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine späte Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.

Sollte der Gast am Anreisetag bis 23:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach als gekündigt. Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach oder unser Vertreter kann dann über die Immobilie frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden. 

§ 5 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnung wird von uns dem Gast in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihm während seinem Aufenthalt Mängel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet, Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr), Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verloren gegangene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Die maximale Belegung der Ferienunterkunft ist in der Ausschreibung auf den Webseiten angegeben. Sie darf nur in Anstimmung mit Seeurlaub Müritz in Ausnahmefällen (z.B. Kinderbett) überschritten werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei bei Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird ein angemessener Aufpreis verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 40 Euro in Rechnung stellen.

§ 7 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt nach Absprache zu zahlen. Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach hat zudem in diesem Fall das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 40 % des vereinbarten Preises
  • bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60 % des vereinbarten Preises
  • bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 80 % des vereinbarten Preises
  • 13 Tage vor Anreisetag oder Nichtanreise  100 % des vereinbarten Preises
  • eine Umbuchung ist, soweit terminlich passend, jederzeit möglich, hier wird eine entsprechende Bearbeitungsgebühr erhoben

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

§ 10 Haftung des Vermieters/Vermittlers

Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Die Eigentümer unterhalten in den meisten Ferienwohnungen einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach bzw. der Eigentümer deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach behält sich insbesondere vor, nach beliebigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 11.1 Zugangsdaten

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich,die Zugangsdaten geheim zu halten. Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach sowie der Eigentümer hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von  22:00 Uhr bis 08:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Dies gilt insbesonder auch im Sommer bei Nutzung der Terrasse.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.

(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 50 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

(4) Unsere hauseigenen Parkplätze bieten je nach Größe des Ferienobjektes 1-2 PKW-Stellplätze.

(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(6) Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 13 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Waren (Müritz) zuständig.