Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Geltung der Agb’s

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach. Die Leistungen von Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienobjekte sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

§ 1 Begriffsbestimmungen

a) Der Begriff „Ferienobjekt“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezieht sich auf Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach, ein in der Registrierstelle vom Amt Röbel-Müritz, unter der Identifikationsnummer DE311708577, eingetragenes Unternehmen.

b) Der Begriff „Homepage“ bezieht sich auf unsere Webseite www.seeurlaub-mueritz.de

c) Der Begriff „Dienstleistungen“ bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von Seeurlaub Müritz erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen sowie die Beantwortung von Kundenanfragen über unser Reservierungssystem sowie die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über unseren Channel Manager.

d) Der Begriff „Kunde“ bezieht sich auf die Person, Gruppe oder Firma, die das Ferienobjekt mietet.

e) Der Begriff „Ferienobjekt“ bezieht sich auf die gemietete Unterkunft.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite www.seeurlaub-mueritz.de, per E-Mail info@seeurlaub-mueritz.de, telefonisch über 0171-2211337 oder diverse Buchungsplattformen wie bspw. Booking.com, Fewo-direkt o.ä. Kanäle getätigt werden.

Können wir dem Gast ein Ferienobjekt in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir diesem eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist seine Buchung rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Anzahlung erhält die Buchung des Gastes seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietvertrages ist innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach vom Vertrag
zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz und Abfallentsorgung werden nicht erhoben. Energiekosten werden bei Saunanutzung auf Wunsch des jeweiligen Eigentümers pauschal abgerechnet. Bei Nutzung der Wallbox/ Ladestation für Elektroautos erfolgt die Abrechnung nach Verbrauch.

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienobjekt in der Regel ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast mindestens 7 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienobjekt ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine späte Abreise wünscht, muss dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine späte Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.

Sollte der Gast am Anreisetag bis 23:00 Uhr nicht erscheinen und keine Nachricht hinterlassen, gilt der Vertrag mit Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach als gekündigt. Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach kann über die Immobilie wieder frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Das Ferienobjekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Falls das Ferienobjekt nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Ferienobjekte

Das Ferienobjekt wird dem Gast in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Ihm, während seinem Aufenthalt, Mängel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet, Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr), Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verloren gegangene Schlüssel.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienobjekt vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Die maximale Belegung der Ferienunterkunft ist in der Ausschreibung auf den
Webseiten angegeben. Sie darf nur in Abstimmung mit Seeurlaub Müritz in Ausnahmefällen (z.B. Kinderbett) überschritten werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienobjektes, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit das Ferienobjektes verlassen. Die bereits gezahlte Miete bleibt unberührt.

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist in dem Ferienobjekt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird ein angemessener Aufpreis verlangt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann diese zu einer Kündigung des Mietvertrages führen und separat in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Aufenthalt

Das Ferienobjekt darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, hat Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung des Objektes an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des jeweiligen Ferienobjektes einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Miete oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • bis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 40 % des vereinbarten Preises
  • bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60 % des vereinbarten Preises
  • bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 80 % des vereinbarten Preises
  • 13 Tage vor Anreisetag oder Nichtanreise  100 % des vereinbarten Preises
  • eine Umbuchung ist, soweit terminlich passend, jederzeit möglich, hier wird eine entsprechende Bearbeitungsgebühr erhoben

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

§ 10 Haftung des Vermieters/Vermittlers

Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Die Eigentümer unterhalten in den meisten Ferienobjekten einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach bzw. der Eigentümer deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach behält sich insbesondere vor, nach beliebigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 11.1 Zugangsdaten

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach sowie der Eigentümer haben jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Dies gilt insbesondere auch im Sommer bei Nutzung der Terrasse.

(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienobjektes ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienobjektes Fenster und Türen geschlossen zu halten.

(3) Im Ferienobjekt gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 50 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

(4) Unsere hauseigenen Parkplätze bieten je nach Größe des Ferienobjektes 1-4 PKW-Stellplätze.

(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in den Ferienobjekten nicht erlaubt. Sollte dies trotzdem erfolgen, haftet der Gast für entstandene Schäden am Objekt.

(6) Seeurlaub Müritz – Karola Gundlach hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienobjekt, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 13 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Waren (Müritz) zuständig.